Saccharin (E954) ist der älteste künstlich hergestellte Süßstoff – und zugleich einer der umstrittensten. Er wurde schon 1878 von den amerikanischen Chemikern Constantin Fahlberg und Ira Remsen entdeckt. Er schmeckt 300- bis 500mal süßer als Zucker. Der Körper kann Saccharin nur langsam über den Darm aufnehmen, vermag diesen Designerstoff nicht umzuwandeln und muss ihn unverändert über die Nieren ausscheiden.
Bereits in Studien aus den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts wurde eine krebserregende Wirkung bei Labortieren festgestellt. 1977 erreichte der Streit um Saccharin einen Höhepunkt, als die Behörden in Kanada es wegen der mutmaßlichen Krebsgefahr verboten. In den USA ließ sich ein Verbot nicht durchsetzen. So einigten sich Behörden und Hersteller auf einen Warnhinweis auf den Verpackungen von mit Saccharin gesüßten Produkten: »Der Verzehr dieses Produktes kann ihre Gesundheit gefährden. Das Produkt enthält Saccharin, das sich bei Labortieren als krebserregend herausgestellt hat.«
Bis Ende der 90er-Jahre war der Hinweis in den USA auf vielen Getränkedosen, Kaugummipackungen und Süßwaren zu finden. Danach wurde die Vorschrift nach massiven Protesten der Nahrungsindustrie aufgehoben, weil neuere Studien die Krebsgefahr für Menschen relativierten.
Der Süßstoff wird chemisch aus dem Lösungsmittel Toluol hergestellt, das aus Erdöl gewonnen wird und auch im Benzin zu finden ist. Oder auch aus einem Grundstoff namens Phthalsäureanhydrid, das als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunstharzen dient. Saccharin hat wie auch andere Süßstoffe einen leicht bitteren Beigeschmack, den die Nahrungskonzerne gern mit Hilfe spezieller Chemikalien "maskieren".
Nach einer Untersuchung der Purdue Universität in West Lafayette im US-Staat Indiana irritiert Saccharin die körpereigenen Systeme zur Nahrungsverwertung und führt zur erhöhter Kalorienzufuhr. Die untersuchten Ratten legten an Körpergewicht zu.
Saccharin wird von internationalen Expertengremien als gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt, den Grenzwert für die duldbare Verzehrsmenge haben sie auf maximal 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag festgesetzt.