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Bestrahlung

Weltweit werden immer mehr Lebensmittel radioaktiv bestrahlt. Damit soll die Haltbarkeit der Produkte erhöht werden. Die Maßnahme gilt als unbedenklich. Der Codex Alimentarius, die Lebensmittel-Institution der Vereinten Nationen, sieht keine gesundheitlichen Risiken und hat die Bestrahlung vorbehaltlos als Behandlungsmethode für Lebensmittel anerkannt. In Zeiten des freien Welthandels darf daher kein Mitgliedsland der Welthandelsorganisation (WTO) den Import bestrahlter Lebensmittel ablehnen.

 

Weltweit werden jährlich 500 000 Tonnen Lebensmittel bestrahlt – die Hälfte davon Gewürze und Trockengemüse, an die 100.000 Tonnen Knoblauch und Kartoffeln, über 80.000 Tonnen Getreide und Früchte, mehr als 30.000 Tonnen Fleisch und Fisch. Der Trend geht in in Europa abwärts, in Asien aber nach oben. 

 

Die amerikanische Lebensmittelbehörde US Food and Drug Administration (FDA) hat 2009 ihre Auffassung bekräftigt, dass die Bestrahlung von Lebensmitteln gesundheitlich unbedenklich sei. Auch in der EU sehen die zuständigen Behörden keine Bedenken gegen eine Bestrahlung in der zugelassenen Dosis.

 

In Deutschland ist zwar nur die Bestrahlung von Kräutern und Gewürzen erlaubt. In anderen Ländern Europas allerdings dürfen auch andere Lebensmittel so behandelt werden, wobei sie in Deutschland nur mit einer besonderen behördlichen Erlaubnis verkauft werden dürfen, die bisher nach Regierungsangaben nur für tiefgekühlte Froschschenkel erteilt wurde. Bestrahlte Lebensmittel, sogar einzelne Bestandteile auf einer Pizza, müssen in Europa gekennzeichnet werden. Das gilt offiziell sogar in Restaurants oder Kantinen.

 

Die möglichen Auswirkungen von bestrahlten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit werden in der Öffentlichkeit indes nach wie vor kontrovers diskutiert. Kritiker bemängeln, dass Nahrungsmittel frisch erscheinen, obwohl sie es nicht sind: Verbraucher können Frische und Beschaffenheit nicht mehr am Äußeren erkennen.

 

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte sich 2011 mit dem Thema befasst und sich prinzipiell für die Bestrahlung ausgesprochen: Sie könne „zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit beitragen, indem lebensmittelbedingte Krankheitserreger reduziert werden“.

 

Eine Expertengruppe kam im Auftrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon 1980 zu dem Ergebnis, dass mindestens bis zu einer Dosis von 10 kGy keine Bedenken bezüglich Toxikologie, Mikrobiologie und Nährwert bestehen. Dies gilt prinzipiell auch bei höheren Dosiswerten, bei denen allerdings die Gefahr besteht, dass Geschmack, Geruch und Konsistenz beeinträchtigt werden.

 

Die WHO sieht die Bestrahlung vornehmlich als Möglichkeit, das Nahrungsmittelangebot in den Entwicklungsländern zu verbessern, wo oft Knappheit entsteht, weil die Vorräte verderben. Bei der Bestrahlung werden durch kurzwellige Gamma-, Röntgen- oder Elektronenstrahlen die verderbnisauslösenden und krankheitserregenden Mikroorganismen abgetötet. Auch das Austreiben von Kartoffeln und Zwiebeln lässt sich durch eine solche Behandlung verhindern. Weil sich die Lebensmittel dabei nur wenig erwärmen, können auch hitzeempfindliche oder tiefgefrorene Produkte mittels Bestrahlung haltbar gemacht werden. Die Qualität und Beschaffenheit der Lebensmittel wird dabei nach Expertenansicht kaum verändert.

 

Allerdings können Vitaminverluste eintreten, sodass auch frisches Obst und Gemüse sich dann der Qualität von Konserven annähert. Bei Erdbeeren werden je nach Strahlendosis bis zu 20 Prozent des Gehalts an Vitamin C zerstört, bei Kartoffeln bis zu 40 Prozent, bei Weintrauben bis zu 60 Prozent.

 

Bestrahlt wird legal und illegal. Nach einem Bericht der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 haben zehn europäische Staaten Bestrahlungsanlagen zugelassen: Frankreich, Deutschland, Spanien, die Niederlande, Polen, Großbritannien, Belgien, Tschechien, Ungarn und Italien. Nach einer EU-Untersuchung von 2005 in 17 Mitgliedsstaaten waren von 7011 überprüften Produktproben vier Prozent illegal bestrahlt oder unzureichend gekennzeichnet. In Deutschland wurden im Jahre 2018 über 2688 Proben untersucht, davon war immerhin ein Prozent illegal bestrahlt, und es war auch nichts deklariert.