Zitronensäure kann die Zähne angreifen und dazu führen, dass der Zahnschmelz aufgelöst wird. Sie kann auch das Leichtmetall Aluminium ins Gehirn transportieren, was die Hirntätigkeit beeinträchtigen, zu Lern- und Gedächtnisstörungen (ADHS) führen, aber auch bei sogenannten neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson eine Rolle spielen. Auch Erkrankungen der Nieren und der Leber können die Folge sein. Zitronensäure ist allgegenwärtig, als Zusatzstoff (E330) etwa in vielen Supermarkt-Lebensmitteln, vor allem in Softdrinks, aber auch in Gummibärchen, Margarine, auch in Brot, in Tütensuppe, Süßigkeiten.
Eigentlich ist Zitronensäure ein natürlicher und vollkommen harmloser, ja lebenswichtiger Stoff. Zum Risiko wird die Substanz, weil sie sehr verbreitet ist und jeder Supermarktkunde praktisch täglich mit ihr in Berührung kommt. Weltweit werden jährlich etwa drei Millionen Tonnen davon produziert - säuremäßig ein Vielfaches der gesamten Welt-Zitronenernte. Im industriellen Maßstab wird die Säure mithilfe des Schimmelpilzes Aspergillus niger produziert, als Nebenprodukt entsteht dabei eine etwa gleich große Menge Gips.
Die Säure wird vor allem in Getränken, wie Eistee, Kinder- und Früchtetee, Fruchtsäften und Limonaden, verwendet, selbst in manchen Babygläschen mit Obst- und Gemüsebrei, auch im Mittagessen in der Kita, wenn es aus einer Kochfabrik wie Apetito kommt. Als Konservierungsstoff und wegen ihrer stabilisierenden Eigenschaften findet sich die Zitronensäure auch in Fertignahrung, Konserven und bei tiefgekühlten Früchten.
Die aggressive Säure kommt auch als Entkalker für Kaffeemaschinen oder als WC-Reiniger zum Einsatz, dann sind von Gesetzes wegen Warnhinweise vorgeschrieben: »haut- und augenreizend« steht daher auf den Packungen, und: »darf nicht in die Hände von Kindern gelangen«.
Die Zitronensäure erleichtert die Aufnahme von Metallen im Gehirn, etwa des Schwermetalls Blei, das zu Hirnschäden und Störungen der Bewegungsabläufe führen kann. Oder des Leichtmetalls Aluminium, das als Risikofaktor für die Alzheimer-Krankheit gilt – und in der industriellen Nahrungskette weit verbreitet ist, sogar absichtsvoll zugesetzt wird.
Der Transport wird erleichtert dadurch, dass die Säure vom Hirn aktiv aufgenommen wird: Sie ist der Hauptakteur im sogenannten „Zitronensäurezyklus“ (auch Citratzyklus genannt), mit dem Medizinstudenten in Gestalt eindrucksvoller Grafiken Bekanntschaft machen.
Zahnschäden (»Zahnerosionen«) durch Zitronensäure sind ein weitreichendes Problem, da die Säure in vielen bei Kindern beliebten Produkten enthalten ist. Im fortgeschrittenen Stadium bleiben von den Zähnen nur noch dunkel gefärbte, kleine Stummel übrig.
2004 hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Warnhinweise auf Produkten gefordert, die Zitronensäure enthalten. Softdrinks wie Limonaden oder industriell hergestellter Eistee, seien beinahe Risikoprodukte, und viele Süßigkeiten seien »regelrechte Kinderzahn-Killer«, schrieb das Institut in einer Stellungnahme vom 9. Januar 2004: »Die vorliegenden Daten erlauben es nicht, für Süßwaren und Getränke einen Zitronensäuregehalt festzulegen, der den Zähnen nicht schadet. Das BfR schlägt deshalb vor, säurehaltige Süßwaren und Getränke mit einem Warnhinweis zu versehen.«
Solche Warnhinweise müssten auf die Folgen für die Zähne aufmerksam machen, meinte das staatliche Risiko-Institut:
»Aus dem Warnhinweis sollte hervorgehen, dass die Zahngesundheit bei übermäßigem Verzehr solcher Produkte gefährdet ist. Übermäßig heißt hier schon mehr als zwei Mal pro Tag. Nach Meinung des BfR müsste außerdem darauf hingewiesen werden, dass derartige Produkte für Säuglinge und Kleinkinder nicht geeignet sind.«
Die Forderung hielt nur ein Jahr, dann verschwand sie in der Schublade. Die »aktualisierte Stellungnahme« vom 24. Februar 2005 enthielt die Forderung nach Warnhinweisen nicht mehr. Die Säure wurde zwar genauso kritisch bewertet wie zuvor: »Der Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Zitronensäuregehalt kann dazu führen, dass der Zahnschmelz angegriffen wird.« Nur die Forderung nach Warnhinweisen fehlte.
Dabei gab es keinerlei neue entlastende Erkenntnisse, die die Kehrtwendung rechtfertigen könnten, ausweislich der Literaturliste zur BfR-Stellungnahme.
Die Hersteller der Zitronensäure hatten zeitweilig mit erheblicher krimineller Energie in einem Kartell jahrelang die Preise künstlich hochgehalten, rund um den Globus. Die amerikanische Regierung und die Europäische Union verhängten Strafen in mehrstelliger Millionenhöhe.