Kindermilch boomt. Viele Eltern greifen begeistert und voll Vertrauen zu. Im Drogeriemarkt sind ganze Regale voll davon. Dabei wollten die deutschen Behörden diese Produkte eigentlich verbieten, wegen fragwürdiger Inhaltsstoffe und Zweifeln am Gesundheitswert. Doch die Europäische Union setzte sich sehr für die Kindermilch ein, die für die Konzerne ein höchst profitables Geschäft sind. Dennoch wurden sie weltweit abgesegnet, im Codex Alimentarius, jener Uno-Institution, die als Weltregierung in Sachen Lebensmitteln fungiert. Den Vorsitz führt die Bundesrepublik Deutschland, und die Konzerne und ihre Lobby sind stets mit dabei. Für sie geht es um ein globales Milliardengeschäft.
Die Hersteller frohlocken, die Kunden reißen ihnen die Produkte förmlich aus den Händen: „Die Kindermilchen werden von den Verbrauchern hervorragend angenommen“, sagte ein Sprecher der Danone-Tochter Milupa, die mit ihrer „Milupino Kindermilch“ Pionierdienste geleistet hat für das profitable Segment, an dem mittlerweile auch die Konkurrenz partizipiert. Und das auch für den Hipp-Marketingdirektor „ein wichtiger Wachstumsmotor für die nächsten Jahre“ ist.
Die Kindermilchprodukte kosten ein Vielfaches von echter Milch, und zwei Drittel der Kinder, deren Eltern so etwas kaufen, müssen das sogar täglich sogar mehrmals schlucken.
Der Gesundheit ist das allerdings nicht besonders zuträglich. Deshalb hatte die zuständige staatliche Stelle der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL), schon vor Jahren versucht, die Produkte vom Markt zu nehmen.
Begründung: zu viele zugesetzte Vitamine, zu wenig der wichtigen Nährstoffe. Insgesamt ging es um 16 Kindermilchprodukte, die nach Ansicht des Amtes nicht verkauft werden dürften.
Brieflich hatte das Amt die Hersteller Danone-Milupa und Nestlé aufgefordert, ihre Kleinkindmilchgetränke vom Markt zu nehmen oder anders zu bewerben.
Eines der inkriminierten Produkte war Milumil Meine Kindermilch 2+ von Milupa, das andere die Beba Kleinkind-Milch 2+ des Lebensmittelmultis Nestlé. Für diese Produkte hatte die Behörde „das Inverkehrbringen“, wie das förmlich heißt, „vorläufig untersagt“.
Doch die Kindermilch wurde weiter verkauft. Der behördliche Verbotsversuch wurde erst einmal ausgebremst, dank juristischer Aktivitäten der betroffenen Konzerne. Sie mochten die Bedenken der Behörde nicht teilen. Das war im Jahr 2012.
Zwei Jahre später veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seinen Abschlussbericht zum Thema Kindermilch und blieb bei den Bedenken, dass die Kindermilch „zu unnötigen oder sogar unerwünscht hohen Nährstoffaufnahmen führt“ und zudem, durch die zugesetzten industriellen Aromen, „bei Kleinkindern die Geschmacksprägung gestört wird“.
Zudem trinken die Kinder weit mehr als von normaler Milch – wohl wegen der zugesetzten chemischen Aromastoffe, vermutet jedenfalls das BfR.
Die Zutatenliste einer Kindermilch liest sich wie die Inventarliste eines Chemiebaukastens: „Wasser, Magermilch, pflanzliche Öle, Lactose (aus Milch), Milcharoma, Emulgator (Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren), Calciumorthophosphat, Vitamin C, Calciumcitrat, Säureregulator (Zitronensäure), Magnesiumorthophosphat, Kaliumcitrat, Calciumhydroxid, Eisen-II-lactat, Kaliumhydroxid, Vitamin E, Vitamin A, Vitamin D, Niacin, Natriumselenit, Pantothensäure, Biotin, Folsäure, Kaliumjodid, Vitamin B1, Vitamin K, Vitamin B2, Vitamin B6“.
Kein Mensch, der die Datenlage kennt, kann so etwas als gesund einstufen: Die eingesetzte H-Milch kann das Immunsystem schwächen und die Kinder anfälliger für Krankheiten machen; die Zitronensäure kann die Zähne zerstören und die Aufnahme von Aluminium ins Gehirn erleichtern und damit zu ADHS und langfristig zu Alzheimer beitragen; die Phosphate können die Knochen schädigen und Verkalkung fördern; die Vitamine, die so gesund erscheinen, können nach neuesten Erkenntnissen zu Übervitaminisierung beitragen und die Selbstreparaturkräfte des Körpers behindern; das Vitamin A liegt dabei nach amtlicher Einschätzung in der „höchsten Risikostufe“.
Die Europäische Union hingegen freute sich eher an den geschäftlichen Aussichten für diese Produkte. „Der EU-Markt für diese Produkte wächst“, schwärmte die Europäische Kommission, und jubelte: „Die EU-Hersteller sind weltweit führend.“
Die Kommission hatte an der gesundheitlichen Qualität der profitablen Produkte eigentlich auch nichts auszusetzen: Es bestünden „keine Sicherheitsbedenken“, es könnte sogar damit die „Zufuhr bestimmter Nährstoffe“, von denen manche Kinder zu wenig hätten, „erhöht werden“, so schrieb sie in ihrem „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat über Kleinkindnahrungen“.
Die Kommission konnte sich auch hier auf Expertenrat von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa stützen. Die Fachleute dort sind bekannt für ihre Nähe zur Industrie. In diesem Fall, unter anderem, zum Milupino-Kindermilch-Mutterkonzern Danone.
Die deutschen Beamten vom Lebensmittelsicherheits-Bundesamt konnten sich mithin mit ihren Bedenken in Sachen Kindermilch nicht so recht durchsetzen. Im November 2023 wurde die umstrittene Kunstmilch final abgesegnet, und zwar weltweit.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei sogar Gastgeber des zuständigen Gremiums, einem Unterausschuss des sogenannten Codex Alimentarius mit der etwas zungenbrecherischen Bezeichnung CCNFSDU (Codex Committee on Nutrition and Foods for Special Dietary Uses).
Bei den Sitzungen an wechselnden Orten, darunter auch Berlin, bildeten die drei BVL-Vertreterinnen oft nur eine Minderheit in der offiziellen deutschen Delegation. Die Mehrheit stellte häufig die Lobbyfraktion, zu der Vertreter der Kindermilchhersteller Nestlé und Milupa gehören, deren Produkte ihre Behörde gern verboten hätte.
Zwar hatte die deutsche Behörde die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ihrer Seite. Sie findet solche Kindermilchprodukte „unnötig und unangemessen“. Sie führten zu unausgewogenen Ernährung der Kleinen, führten zu einer „höheren Proteinzufuhr und einer geringeren Zufuhr von essenziellen Fettsäuren, Eisen, Zink und B-Vitaminen als von der WHO für ein angemessenes Wachstum und eine angemessene Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern empfohlen."
Aber im Codex Alimentarius, gewissermaßen die Weltregierung in Sachen Lebensmittel, ist auch die WHO in der Minderheit. Und oft haben sogar die Lobbyvertreter die Mehrheit unter den Delegierten, und auch die offiziellen Regierungsvertreter sind in der Minderheit.
Merke: Wenn es um Lebensmittel geht, hat die Demokratie Pause.