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Gentechnik

Die Verbraucher in Europa sind mehrheitlich gegen die Gentechnik bei der Nahrungsproduktion. Gleichwohl breiten sich die Anbauflächen aus. Zwar sind direkte Gesundheitsrisiken nicht bekannt. Aber die Gentechnik wird vor allem für die sogenannte ultra-verarbeitete Nahrung eingesetzt, begünstigt so die Produktion und damit die Verbreitung der damit einhergehenden Krankheiten, auch durch die dabei verwendeten und ebenfalls oft mit Hilfe der Gentechnik hergestellten Zusatzstoffe, Noch nicht auf dem Markt sind nach Experteneinschätzung Lebensmittel, die mit der „Genschere“ CRISPR/Cas hergestellt werden, ein Verfahren, das sehr umstritten ist, von Wissenschaftlern und Medien aber weithin begrüßt wird.

 

Auch Veganismus schützt vor Gentechnik nicht unbedingt: Sie kommt etwa  bei den boomenden ultra-verarbeiteten Vegan-Gerichten zum Einsatz etwa dem fleischfreien Hamburger der Marke Impossible Burger, und da insbesondere bei dem heraustriefenden „Blut“, das tatsächlich aus einem blutähnlichen Stoff hergestellt wird namens Leghämoglobin, der indessen aus den Wurzeln von Sojabohnen gewonnen wird, völlig tierfrei, aber nicht ohne den Einsatz von Lebewesen, in diesem Fall genmanipulierten Hefepilzen vom Stamme Pichia pastoris.

 

Besonders häufig nehmen die Konsumenten Gen-Nahrung zu sich, wenn sie Zusatzstoffe aus den Erzeugnissen der Supermärkte verspeisen.

 

Denn industrielles Aroma, Enzyme und Vitamine werden häufig mithilfe von genmanipulierten Kleinstlebewesen, Bakterien oder Schimmelpilzen, erzeugt.

 

Das beginnt schon mit dem täglichen Brot. Konventionelles Backwerk wird in aller Regel mit einem Backmittel hergestellt, das Enzyme enthält, Zitronensäure, Aroma, wobei überall Gentechnik im Spiel sein kann.

 

Selbst Öko-Backmittel enthalten häufig Lecithin (E322), aus Soja hergestellt, was nach Einschätzung von Branchen-Insidern ein ideales Einfallstor für die Gentechnik ist.

 

Über solche mithilfe der Gentechnik hergestellten moderne Lebensmittel-Zutaten gelangt trotz Kennzeichnungspflicht die ungeliebte Technologie unerkannt in die Regale der Supermärkte. Denn die Pflicht zur Kennzeichnung gilt nicht für diejenigen Lebensmittel und Produkte, die nur indirekt mit der Gentechnik in Verbindung kommen.

 

Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn Lebensmittel selbst gentechnisch verändert sind (wie etwa die berühmte »Gen-Tomate«), wenn sie gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder wenn sie aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind (wie etwa Zucker aus »Gen-Zuckerrüben«). Im Gegensatz dazu ist die Milch einer Kuh, die Gen-Mais

zu fressen bekommt, ebensowenig kennzeichnungspflichtig wie die Eier einer Henne, die Gen-Weizen pickt.

 

Wenn Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe (Verarbeitungshilfsstoffe), Enzyme und Aroma von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, verhält es sich ähnlich. Nicht kennzeichnungspflichtig ist daher eine Vielzahl von Zusatzstoffen, wie zum Beispiel Riboflavin (E101) oder Glutamat (E620), auch wenn bei der Herstellung Gentechnik im Spiel war.

 

Ebenso ist die Rechtslage, wenn die Rohstoffe der Zusatzstoffe von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen, und etwa Gen-Soja für die Herstellung der praktisch allgegenwärtigen  Mono- und Diglyceride der Speisefettsäuren (E471) verwendet wird,

.

Bei folgenden Zusatzstoffen kann Gentechnik im Spiel sein:

 

Indigotin (E132)

Carotine (E160a)

Bixin (E160b)

Lycopin (E160d)

Nisin (E234)

Natamycin (E235)

Milchsäure (E270)

Ascorbinsäure (E300, Vitamin C)

Xanthan (E415)

Sorbit (E420)

Mannit (E421)

Mikrokristalline Cellulose (E460)

Saccharoseester von Speisefettsäuren (E473)

Saccharoseglyceride (E474)

Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E475)

Polyglycerin-Polyricinoleat (E476)

Propylen-Glycol-Ester von Speisefettsäuren (E477)

Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden (E479b)

Sorbitanmonopalmitat (E495)

Speisefettsäuren (E570)

Glutamat (E620)

Mononatriumglutamat (E621)

Calciumglutamat (E623)

Monoammoniumglutamat (E624)

Magnesiumglutamat (E625)

Inosinsäure (E630)

Dinatriuminosinat (E631)

Dikaliuminosinat (E632)

Calciuminosinat (E633)

Cystein (E920)

Aspartam (E951)

Maltit (E965)

Oxidierte Stärke (E1404)

Hydroxypropylstärke (E1440)

Hydroxypropyl-Distärkephosphat (E1442)

Stärke-Natrium-Octenylsuccinat (E1450)

Acetylierte, oxidierte Stärke (E1451)